Arbeitsschutzkleidung ist kein lästiger Ballast sondern notwendig
Arbeitsschutzkleidung wird oft als zusätzlicher Ballast empfunden und unbequem, dabei ist sie ein notwendiges Übel in sehr vielen Bereichen des Arbeitslebens. Arbeitsschutzkleidung kommt immer dann zum Einsatz wenn es nicht möglich ist durch technische und bauliche Maßnahmen die Risiken für die Gesundheit und das Leben von Mitarbeitern zu reduzieren.
Die Gesetzgebung schreibt in dem Fall angemessene Arbeitskleidung vor. Diese wird den Gefahren entsprechend angepasst und vorgeschrieben. Der Arbeitgeber ist gezwungen seinen Mitarbeitern geeignete Arbeitschutzkleidung zur Verfügung zu stellen und ist angehalten deren Tragen auch zu überwachen und anzuordnen.
Doch was gilt als Arbeitsschutzkleidung? Ganz verschiedene Bekleidungsgegenstände und auch Ausrüstungen gelten als Arbeitsschutzkleidung. Dies geht von Jacken und Westen bis hin zum Helm oder auch Atemschutzmaske. Von Arbeitsschutzkleidung spricht man immer dann wenn sie gewisse Schutzfunktionen erfüllt. Dies ist der Schutz vor herabfallenden Gegenständen zum Beispiel, hierfür ist als Arbeitsschutzbekleidung der Bauhelm geeignet. Auch der Schutz vor extremen Witterungsverhältnissen wie extrem schwankenden oder kalten Temperaturen gilt als Arbeitsschutzbekleidung. In diversen Berufsgruppen gehört auch Schutz vor Verbrennungen zur Arbeitschutzbekleidung wie zum Beispiel bei der Feuerwehr oder auch in Gießereien. Hierzu ist eine feuerfeste Arbeitsschutzbekleidung Pflicht.
In diesem Berufszweig ist auch der Atemschutz ein ganz wichtiges Thema. Bei der Polizei und in Sicherheitsdiensten sind als Arbeitsschutzbekleidung stich- und schusssichere Westen und Jacken die gängigste Arbeitsschutzbekleidung. Hinzu kommen schlagdämpfende Helme teilweise mit Gesichts-Schutz. Wie man an den Beispielen sehr gut erkennen kann ist Arbeitsschutzbekleidung vielfältig und auch sehr verschieden den Branchen entsprechend und ihren Gefahren angepasst.
Die Berufsgenossenschaften überwachen auch kontinuierlich das das Einhalten der Sicherheits-Vorgaben bezüglich der Arbeitsschutzbekleidung. Verstöße gegen die gesetzlichen Richtlinien werden teilweise sehr empfindlich geahndet. Aus diesen Gründen sollten Arbeitgeber in ihrem eigenen Interesse auch dafür Sorge tragen das jeder Mitarbeiter entsprechend der Risiken mit Arbeitsschutzbekleidung ausgestattet ist und diese auch trägt.
Ganz davon abgesehen das es der Gesetzgeber vorschreibt wo welche Arbeitsschutzbekleidung getragen werden muss sollte man davon ausgehen das jeder Arbeitgeber selbst daran interessiert ist die Gesundheit und die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter zu erhalten. Arbeitsschutzbekleidung soll aber nicht nur den gesetzlichen Regeln entsprechen, sie muss auch passen, die Bewegungsfreiheit darf nicht eingeschränkt sein und sie muss sicher sein.
Wer diese Punkte in Sachen Arbeitsschutzbekleidung einhält bewegt sich in jedem Falle auf sicherem Podest. Es empfiehlt sich als Arbeitgeber sich regelmäßig das Tragen der Arbeitsschutzbekleidung dokumentieren zu lassen. Auch das Aushändigen der Arbeitsschutzbekleidung ist in jedem Fall schriftlich fest zu halten.