GmbH Unternehmenssanierung durch Insolvenz ist möglich
Die GmbH Insolvenz bzw. generell die Insolvenz von Unternehmen bedeutet nicht zwingend das endgültige Aus des Unternehmens.
Insbesondere durch die geschaffene Insolvenzordnung, welche das alte Konkursrecht abgelöst hat, bieten sich durch die Insolvenz Möglichkeiten der Unternehmenssanierung einer GmbH bzw. eines Unternehmens.
Insolvenz bedeutet lediglich, dass das Unternehmen in der bestehenden Form und in einem bestimmten Zeitpunkt zahlungsunfähig ist. Das heißt das Unternehmen kann momentan seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und/oder das Unternehmen hat mehr Verbindlichkeiten als eigenes Vermögen (Fremdkapital ist größer als das Eigenkapital). Eine solche „Überschuldung“ führt zwar nicht zwangsläufig zur Zahlungsunfähigkeit und damit zu einer Insolvenz, allerdings ist eine solche Vermögenssituation ein starkes Indiz dafür.
Ist bei einem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit festgestellt und das Insolvenzverfahren eröffnet, so wird das Unternehmen von dem Insolvenzverwalter kurzfristig geführt. Er führt die noch laufenden Geschäfte und analysiert das Unternehmen. Danach hat er zu entscheiden, ob das Unternehmen zerschlagen und liquidiert werden muss (dies wäre dann das endgültige Aus der Firma) oder ob das Unternehmen durch eine Unternehmenssanierung und Umstrukturierung in der Lage ist die Zahlungsunfähigkeit abzuwenden und durch seine Geschäfte wieder überlebensfähig am Markt sein könnte. Wird entschieden, die GmbH bzw. das Unternehmen fortzuführen führt die Insolvenz zu einer zumindest teilweisen Entschuldung und grob gesagt auch zur Unternehmenssanierung.
Die unlukrativen Geschäftsbereiche werden dabei durch Umstrukturierungen entweder wieder lukrativ gemacht oder, falls dies nicht möglich ist, werden diese Geschäftsbereiche eingestellt und/oder veräußert. Sind solche Umstrukturierungen abgeschlossen, realisierbare Zahlungsvereinbarungen mit ggfls. noch bestehenden Gläubigern vereinbart und auch sonstige Schwachstellen beseitigt, die Ursache für die GmbH Insolvenz waren, so ist das direkte Insolvenzverfahren vorerst beendet. Der Insolvenzverwalter übergibt die Geschäftsführung nochmals an den ernannten Geschäftsführer, der die Geschäfte nach den geänderten Rahmenbedingungen fortzuführen hat.
Solche insolvenzbedingten Umstrukturierungsmaßnahmen führen generell zu einer starken Verkleinerung des Unternehmens, aber sie erlauben es die GmbH bzw. das Unternehmen als lebender Wirtschaftsorganismus fortzuführen. Auch wenn eine Insolvenz oftmals zu Arbeitsplatzverlusten führt, so wird durch die Sanierungsmaßnahmen (als Alternative zur Zerschlagung) versucht, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten.
Insoweit ist festzustellen, dass eine Unternehmenssanierung einer GmbH durch eine Insolvenz durchaus möglich ist und prinzipiell im Grundgedanken der Insolvenzordnung auch so gewollt ist.
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